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Das neue Verpackungsgesetz gilt nicht für Hobby-Imker


Am 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erhöhung der Recyclingquoten und diejenigen, die verpackte Waren verkaufen, zu verpflichten, die Verantwortung für die korrekte Entsorgung zu tragen. Dazu gehören im Prinzip auch Imker, die Honig in Gläser "verpackt" in Umlauf bringen.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister bestätigt nun aber offiziell: Imker mit bis zu 30 Völkern sind im Sinne des Verpackungsgesetzes keine gewerbsmäßige Inverkehrbringer und somit von den Pflichten befreit. Ausnahme sind Imker, die zwar weniger als 30 Völker haben, aber gegenüber dem Finanzamt Einnahmen aus der Imkerei versteuern oder Verluste aus der Imkerei geltend machen.

Diese Gruppe und Imker mit mehr als 30 Völkern müssen die Pflichen des Verpackungsgesetz beachten und sich z.B. kostenlos registrieren.

Hier weiterführende Links zu diesem Thems:
Information des Deutschen Imkerbundes
Information der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister