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Wir trauern um unseren Freund und Imkerkollegen

Hans Schweisgut

Hans war viele Jahre engagiertes Mitglied in unserem Verein. Er war als Ausbilder und Betreuer in unseren Neuimkerkursen tätig. Mit viel Sachverstand beantwortete er gerne imkerliche Fragen. Er verstand es mit  viel Ruhe und Kompetenz Fachwissen zu vermitteln. Wir alle im Verein sind ihm für seine vielen Einsätze  sehr dankbar. Er wird uns nicht nur als Vereinskamerad, sondern auch als Freund und Vorbild sehr fehlen. Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Gez.  Der Gesamtvorstand

Die Trauerfeier findet am 19. Mai 2020
um 15.00 h auf dem Friedhof in
Karlsbad-Spielberg, Holderäckerweg 6, statt.


Unser BSV hat zusammen mit den Amtsveterinären des Landratsamt Karlsruhe die Bienenvölker, die in dem Bereich des Sperrgebiets stehen, das unserem Vereinsgebiet zugerechnet wird, untersucht und beprobt (Sperrgebiet siehe Karte weiter unten).

Die gute Nachricht ist, dass bis dato keine Auffälligkeiten festgestellt werden konnten. Allerdings steht das endgültige Ergebnis der Beprobung noch aus. Das Ergebnis wird den betroffenen Imkern durch das Landratsamt im Lauf der nächsten Woche mitgeteilt werden. Mit einer weiteren Erweiterung des Sperrgebiets wird aber vorerst nicht gerechnet.

Aufgrund des vorläufigen Untersuchungs-Ergebnis können die strengen Maßnahmen, die wir für das Schleuderhaus getroffen haben, wieder etwas gelockert werden. Es gilt jetzt:

  • Imker mit Bienenvölkern und Waben, die nicht aus dem Sperrgebiet kommen, benötigen nur noch ein gültiges Gesundheitszeugnis (es kann also auch älter als 7 Tage sein).
  • Imker mit Bienenvölkern und Waben, die aus dem Sperrgebiet kommen, können das Schleuderhaus wieder benutzen, wenn sie ein gültiges Gesundheitszeugnis haben und zusätzlich die Bescheinigung des Landratsamts vorlegen, dass ihre Bienen gesund sind.

Es muss in diesem Zusammenhang nochmals auf die Wichtigkeit der Anmeldung bei der Veterinärbehörde hingewiesen werden. Nur dann kann man in einem Seuchenfall, wie diesem, benachrichtigt werden.

Gemäß § 1a Bienenseuchenverordnung müssen Bienenhalter alle Bienenvölker mit ihrem Standort bei der zuständigen Veterinärbehörde über einen Tierhalterantrag melden. Bei einer Neuanmeldung wird danach kostenlos eine zwölfstellige Betriebsnummer (Tierhalternummer) ausgegeben.

Für alle, die im Landkreis Karlsruhe wohnen und noch nicht angemeldet sind: Das Anmeldeformular für das Landratsamt Karlsruhe ist hier zu finden: Tierhalterantrag. Für andere Gebiete sind entsprechend andere Behörden zuständig.

Die Anmeldung dient dem Interesse aller Imker und gesunden Bienenvölkern in unserer Region. Imker ohne Anmeldung können die Bienen anderer Imker gefährden, weil sie im Ernstfall den Amtsveterinären und den BSV nicht bekannt sind und ihre Bienen nicht untersucht oder behandelt werden können.

Erster Kurstag am 12.05.2020

Am Dienstag, dem 12.05.2020, hat nach langer Wartezeit endlich der praktische Teil des Neuimkerkurs beginnen können. Wegen der Corona-Maßnahmen musste der Start immer wieder verschoben werden. Jetzt konnte endlich im Horbachpark in Ettlingen begonnen werden. Die Bienen der Neuimker waren schon da und haben auf ihre neuen Imker gewartet. Die Betreuer des Kurs hatten sie vorher aufgestellt und alles vorbereitet.

Am ersten Tag ging es um Grundlagen z.B. wie man Waben richtig zieht und kontrolliert ohne dabei die Königin zu verlieren, wie man dabei den Smoker gebraucht, was der Rauch bei den Bienen bewirkt, warum man einen Drohnenrahmen einbaut usw.

Der Kurs ist in dieser Form bisher einmalig. Die Auflagen der Stadt Ettlingen (kleine Gruppen, Abstand halten, Mund- und Nasenschutz tragen) müssen eingehalten werden. Deshalb wurden die Neuimker in 3 Gruppen eingeteilt und nicht wie sonst als gesamte Gruppe unterrichtet. Trotz der Einschränkungen hat es allen Spaß gemacht und konnte viel Wissen vermittelt werden. Auch das Wetter hat mitgespielt nachdem es am Tag vorher noch stark geregnet hat. Der Kurs findet jetzt regelmäßig jeden Dienstag im Horbachpark statt.

Die im Enzkreis ausgebrochene Amerikanische Faulbrut wurde auch an einem Bienenstand in Keltern-Weiler (Gewann Talhalden) amtlich festgestellt. Das Sperrgebiet wurde daher mit Wirkung ab 12.05.2020 auf den oben eingezeichneten Bereich der Karte (Teile Gemarkung Ittersbach und Langensteinbach) erweitert. Die Allgemeinverfügung des Landratsamt Karlsruhe ist hier zu finden:

Allgemeinverfügung des Landratsamt Karlsruhe

Unser zuständiger Bienensachverständiger (BSV) wird in Kürze zusammen mit dem Veterinär mit der Beprobung der Völker im Sperrgebiet beginnen.

Gemäß § 11 der Bienenseuchen-Verordnung gilt für den Sperrbezirk Folgendes:

  1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Der Abstand zwischen beiden Untersuchungen muss mindestens acht Wochen betragen.
  2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  5. Ausnahmen von den Schutzmaßregeln des § 11 der Bienenseuchen-Verordnung können nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 2 und 3 der Bienenseuchen-Verordnung auf Antrag vom Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zugelassen werden.

Heute Morgen (08.05.2020) sind die Bienen der Neuimker in den Horbachpark in Ettlingen umgezogen. Nach den letzten Lockerungen der Corona-Maßnahmen kann der praktische Teil des Neuimker-Kurses jetzt endlich starten. Natürlich müssen trotzdem die üblichen Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden. Betreuer und Neuimker freuen sich trotz der Einschränkungen, dass es endlich losgehen kann. Die Neuimker werden direkt über die genauen Modalitäten informiert.

Wie uns der Züchterring Hoher Randen (bekannt durch die Zucht varroatoleranter Königinnen) mitgeteilt hat, öffnet die Belegstelle ab 23.05.2020 bis voraussichtlich 23.08.2020. Die Anlieferung erfolgt immer Samstags ab 18:30 – 21:00 Uhr oder nach telefonischer Absprache. Zugelassen sind EWK, Apidea, Kieler Begattungskistle, Mini Plus und MWK mit Drohnensperre . Genügend Futtervorrat und ein aktuelles Gesundheitszeugnis (möglichst nicht älter als 14 Tage) sind erforderlich. Die Gebühr beträgt pro Königin 3,50 Euro. Wegen Corona soll Abstand gehalten und eine Maske getragen werden (bitte selber mitbringen).

Der Hohe Randen liegt zwischen Südschwarzwald und der Hegau –Bodenseeregion. Die Belegstelle befindet sich auf der höchsten Erhebung (924 m) in der Nähe der Ortschaft Fützen (Schwarzwald-Baar-Kreis). Wegen der Abgeschiedenheit fand sich hier ein idealer Ort um eine Belegstelle zu betreiben. Der Höhenunterschied zu den naheliegenden Ortschaften beträgt z.B. bis Fützen 400 m bei 3 km Entfernung und ist somit für eine Landbelegstellen-Anpaarung relativ sicher.

Detaillierte Informationen und die Kontaktinformationen sind hier zu finden: Gebirgsbelegstelle Hoher Randen

Das Bieneninstitut in Mayen hat eine Online-Umfrage zu den Winterverlusten 2019/2020 durchgeführt und die Ergebnisse jetzt veröffentlicht. Es gingen fast 15.000 Rückmeldungen ein, davon knapp 12.000 aus Deutschland.

Die Verlustquote für Deutschland wurde im Durchschnitt mit 14,6 % bzw. 16,4 % (je nach Berechnungsweg) ermittelt. Dies ist weniger als vor dem Winter prognostiziert. Wahrscheinlich haben die überdurchschnittlich hohen Dezembertemperaturen die Bienenvölker weniger negativ beeinflusst als dies in kälteren Überwinterungsphasen sonst der Fall zu sein scheint. Mit die höchsten Verluste gab es in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Die Detailergebnisse sind hier zu finden:
Ergebnisse der Umfrage zu den Winterverlusten

Der komplette Infobrief des Bieneninstituts in Mayen ist hier zu finden:
Infobrief 2020_09 Erweiterung und Schwarmkontrolle

Die Amerikanische Faulbrut ist auch in der Pfalz im Landkreis Südliche Weinstrasse aufgetreten. Es wurde ein Sperrgebiet bei den Gemeinden Steinfeld und Kapsweyer eingerichtet. Hier detaillierte Informationen dazu:

Pressemeldung des Landkreis Südliche Weinstrasse

Für Menschen ist die Amerikanische Faulbrut völlig ungefährlich. Ebenso hat sie keine Auswirkungen auf den erzeugten Honig. Die Amerikanische Faulbrut befällt Bienenlarven und schwächt die Bienenvölker.

Asiatische Hornisse

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat zusammen mit dem Staatlichen Tierärztlichem Untersuchungsamt Aulendorf und der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ein Informationsblatt über die Asiatische Hornisse herausgegeben.

Die Asiatische Hornisse ernährt sich von Larven und anderen Insekten - unter anderem zu einem hohen Anteil von Honigbienen. Sie lauert im Schwebeflug vor Bienenbeuten und frisst die heimkehrenden Honigbienen. Dadurch können Bienenvölker sehr geschwächt werden.

Während unsere heimischen Hornissen unter Naturschutz stehen und nicht bekämpft werden dürfen, soll die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse unterbunden werden. Sichtungen Asiatischer Hornissen können - möglichst mit einem Foto - an das Regierungspräsidium Karlsruhe unter invasivearten@rpk.bwl.de gemeldet werden.

Heimische und Asiatische Hornisse sind leicht zu unterscheiden. Die Asiatische Hornisse ist dunkler, fast schwarz, mit einem breiten orangefarbenen Streifen am Hinterleib. Die Beinenden sind gelb.

Das Informationsblatt mit noch mehr Informationen ist hier zu finden:
Informationsflyer Asiatische Hornisse

Belegstelleneröffnung 2019 (Archivbild)

Aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen muss leider auch unsere Belegstelleneröffnung, die für Freitag, den 08. Mai 2020 geplant war, abgesagt werden. Ursprünglich hatten wir die Eröffnung mit einem kleinen Grillfest für unsere Mitglieder vorgesehen. Es gibt zwar aktuell Lockerungen der Beschränkungen, doch die sind noch nicht ausreichend um die Belegstelleneröffnung und das Grillfest wie geplant durchführen zu können.

Der Vorstand des BZV Ettlingen und Albgau beobachtet die Lage weiter. Sobald es wieder möglich ist werden wir auch, unter den dann gültigen Voraussetzungen, wieder Monatstreffen organisieren. Uns ist klar, dass Euch der sonst übliche Informationsaustausch fehlt. Bitte nutzt daher andere Kommunikationskanäle (wie z.B. hier unser Kontaktformular) oder unsere Email-Adresse (imker-ea@web.de) wenn Ihr Fragen, Anregungen oder sonstige Anmerkungen habt.