Ab diesem Jahr müssen Erwerbs-, Nebenerwerbs-, und Hobbyimker Varroabehandlungen mit Ameisen-, Milch-, und Oxalsäure, sowie die Anwendung aller anderen verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Tierarzneimittel, in einem Bestandsbuch dokumentieren. Bisher reichte das Dokumentieren apothekenpflichtiger Mittel aus.
Die neue EU-Verordnung EU TAM VO 2019/6, die das regelt, ist bereits am 28.1.2022 europaweit in Kraft getreten. Der Deutsche Imkerbund hat dafür eine Bestandsbuch-Vorlage entwickelt, die hier heruntergeladen werden kann: Bestandsbuchvorlage_DIB.pdf.
Ein weiterer wichtiger Punkt findet sich in Artikel 106 der EU-Verordnung. Dort heißt es: „Tierarzneimittel werden in Übereinstimmung mit den Zulassungsbedingungen angewendet.“ Damit sind Behandlungsmethoden wie etwa die Ameisensäureeinbringung mit dem Schwammtuch verboten. Diese weit verbreitete Behandlung ist in der Zulassung von Ameisensäure nicht beschrieben und damit nicht zulässig.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema sind z.B. hier zu finden: