Das Bundeskabinett hat heute, am 10.02.2021, auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze das Insektenschutzgesetz auf den Weg gebracht, mit dem zahlreiche Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Biotope wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland für Insekten als Lebensräume erhalten bleiben.
Auch die Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten kann künftig eingedämmt werden.
Das Kabinett stimmte auch der parallel vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingebrachten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu, die zu mehr und besseren Lebensräumen für Insekten führen wird. Demnach wird der Einsatz von Glyphosat zunächst stark eingeschränkt und Ende 2023 ganz verboten. In Schutzgebieten soll auch der Einsatz zahlreicher anderer Pflanzenschutzmittel verboten werden. Auch an Gewässerrändern gelten künftig Pestizid-Einsatzverbote (Quelle: Pressemitteilung BMU vom 10.02.2021).
Das Insektenschutzgesetz muss jetzt noch durch den Bundestag und den Bundesrat. Die Zeit drängt, damit es vor dem Ende der Legislaturperiode noch umgesetzt werden kann. Zur kompletten Pressemitteilung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) geht es hier:
Pressemitteilung Nr. 019/21