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Information zur Faulbrut im Bereich des Sperrgebiets Ittersbach/Stockmädle

Unser BSV hat zusammen mit den Amtsveterinären des Landratsamt Karlsruhe die Bienenvölker, die in dem Bereich des Sperrgebiets stehen, das unserem Vereinsgebiet zugerechnet wird, untersucht und beprobt (Sperrgebiet siehe Karte weiter unten).

Die gute Nachricht ist, dass bis dato keine Auffälligkeiten festgestellt werden konnten. Allerdings steht das endgültige Ergebnis der Beprobung noch aus. Das Ergebnis wird den betroffenen Imkern durch das Landratsamt im Lauf der nächsten Woche mitgeteilt werden. Mit einer weiteren Erweiterung des Sperrgebiets wird aber vorerst nicht gerechnet.

Aufgrund des vorläufigen Untersuchungs-Ergebnis können die strengen Maßnahmen, die wir für das Schleuderhaus getroffen haben, wieder etwas gelockert werden. Es gilt jetzt:

  • Imker mit Bienenvölkern und Waben, die nicht aus dem Sperrgebiet kommen, benötigen nur noch ein gültiges Gesundheitszeugnis (es kann also auch älter als 7 Tage sein).
  • Imker mit Bienenvölkern und Waben, die aus dem Sperrgebiet kommen, können das Schleuderhaus wieder benutzen, wenn sie ein gültiges Gesundheitszeugnis haben und zusätzlich die Bescheinigung des Landratsamts vorlegen, dass ihre Bienen gesund sind.

Es muss in diesem Zusammenhang nochmals auf die Wichtigkeit der Anmeldung bei der Veterinärbehörde hingewiesen werden. Nur dann kann man in einem Seuchenfall, wie diesem, benachrichtigt werden.

Gemäß § 1a Bienenseuchenverordnung müssen Bienenhalter alle Bienenvölker mit ihrem Standort bei der zuständigen Veterinärbehörde über einen Tierhalterantrag melden. Bei einer Neuanmeldung wird danach kostenlos eine zwölfstellige Betriebsnummer (Tierhalternummer) ausgegeben.

Für alle, die im Landkreis Karlsruhe wohnen und noch nicht angemeldet sind: Das Anmeldeformular für das Landratsamt Karlsruhe ist hier zu finden: Tierhalterantrag. Für andere Gebiete sind entsprechend andere Behörden zuständig.

Die Anmeldung dient dem Interesse aller Imker und gesunden Bienenvölkern in unserer Region. Imker ohne Anmeldung können die Bienen anderer Imker gefährden, weil sie im Ernstfall den Amtsveterinären und den BSV nicht bekannt sind und ihre Bienen nicht untersucht oder behandelt werden können.