Erweiterung des Sperrgebiets wegen der Amerikanischen Faulbrut auf Teile von Karlsbad

Die im Enzkreis ausgebrochene Amerikanische Faulbrut wurde auch an einem Bienenstand in Keltern-Weiler (Gewann Talhalden) amtlich festgestellt. Das Sperrgebiet wurde daher mit Wirkung ab 12.05.2020 auf den oben eingezeichneten Bereich der Karte (Teile Gemarkung Ittersbach und Langensteinbach) erweitert. Die Allgemeinverfügung des Landratsamt Karlsruhe ist hier zu finden:

Allgemeinverfügung des Landratsamt Karlsruhe

Unser zuständiger Bienensachverständiger (BSV) wird in Kürze zusammen mit dem Veterinär mit der Beprobung der Völker im Sperrgebiet beginnen.

Gemäß § 11 der Bienenseuchen-Verordnung gilt für den Sperrbezirk Folgendes:

  1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Der Abstand zwischen beiden Untersuchungen muss mindestens acht Wochen betragen.
  2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  5. Ausnahmen von den Schutzmaßregeln des § 11 der Bienenseuchen-Verordnung können nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 2 und 3 der Bienenseuchen-Verordnung auf Antrag vom Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zugelassen werden.