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Information zum Auftreten der Amerikanischen Faulbrut im Enzkreis

Die Erreger der amerikanischen Faulbrut sind im Enzkreis auf der Gemarkung Niebelsbach in einem Bienenstand nachgewiesen worden. Eine Informationen des Landratsamtes Enzkreis ist hier zu finden:

Information des Landratsamt Enzkreis

Wie dem Text zu entnehmen ist, hat das Veterinäramt einen Sperrbezirk festgelegt. In diesen Bezirk dürfen keine Bienen hinein- oder herausgebracht werden. Der Sperrbezirk umfasst in der Gemeinde Keltern im Moment die gesamte Gemarkung Niebelsbach sowie Teile der Gemarkungen Ellmendingen und Weiler, in Straubenhardt Teile der Gemarkung Ottenhausen und in Birkenfeld Teile der Gemarkung Gräfenhausen.

Die Bienenkrankheit Amerikanische Faulbrut infiziert und tötet Bienenlarven. Das Bienenvolk stirbt dann mangels Nachwuchs aus. Hier eine Information des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut):

Steckbrief Amerikanische Faulbrut

Uns im Bereich Ettlingen und Albgau betreffen die Sperrgebiets-Maßnahmen vorerst nur insofern, dass wir das Sperrgebiet im naheliegenden Enzkreis beachten müssen. Wir müssen trotzdem darauf achten, dass unsere Bienen gesund bleiben. Der Vorstand des BZV Ettlingen und Albgau e.V. hat deshalb auf seiner Vorstandsitzung am 17.04.2020 (virtuell per Skype) folgendes beschlossen:

  • Ab sofort dürfen Bienenvölker nur noch mit Gesundheitszeugnis am Lehrbienenstand aufgestellt werden
  • Für die Benutzung des Schleuderraumes ist zwingend ein Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als 7 Tage sein darf.
  • Die Benutzung des Schleuderraums um Honig aus dem Sperrgebiet zu schleudern ist verboten

Bei weiteren Fragen zur Amerikanischen Faulbrut könnt Ihr gerne einen unserer Bienensachverständigen kontaktieren.