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Oxalsäure- und Thymolpräparate sind nicht mehr apothekenpflichtig


Mit Wirkung vom 1.10.2018 sind Oxalsäure- und Thymolpräparate für die Anwendung bei Bienen nicht mehr apothekenpflichtig.

Die Zulassungsinhaber von API Life Var und Oxuvar 5,7 % haben jeweils einen Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für ihre Präparate zur Behandlung von Bienen gegen die Varroamilbe gestellt. Konkret ging es um

  • Thymol in Fertigarzneimitteln auch in Kombination mit Eukalyptusöl, Campher und Menthol und um
  • Oxalsäure bis 5,7 %, also auch für Oxalsäure 3,5% ad us. vet.

Am 26.09.2018 stimmte der Bundesrat dieser Befreiung zu. Thymol in Fertigarzneimitteln und Oxalsäuredihydratlösungen bis zu einer Konzentration von 5,7 Prozent sind nun zur Anwendung bei Bienen nicht mehr apothekenpflichtig.

Hier der Link zum entsprechenden Bundesgesetzblatt:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2018, Ziffer 1386